Unsere Satzung
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12-Kampf-Team Ratingen
S A T Z U N G
"Trotze, so bleibt Dir der Sieg!"
Stand: November 2016
Präambel
Wir – die Mitglieder des 12-Kampf Teams Ratingen – geben uns folgende Satzung. Wir wollen uns in fairen Wettkämpfen sportlich messen, die Verbundenheit zwischen den Ratinger 12-Kämpfern und zwischen den 12-Kampf-Teams im In- und Umland fördern und dazu beitragen, dass der Spaß an Sport und Spiel stets im Vordergrund steht.
§ 1 Die 12-Kampf-Saison
1. Die in der 12-Kampf-Saison stattfindenden Disziplinen (Die Disziplinen) werden durch die Mitglieder des 12-Kampf-Teams Ratingen (Die Mitglieder) mittels Online-Abstimmung (Die Abstimmung) festgelegt. In einer JHV-Sitzung (die Jahresversammlung) werden die stattfindenden Disziplinen den Mitgliedern bekanntgegeben und die Ausrichter (Die Ausrichter) der Wettkämpfe verbindlich festgelegt. Die JHV-Sitzung wird mindestens zwei Monate vor Beginn der neuen 12-Kampf Saison abgehalten.
2. Eine 12-Kampf-Saison besteht aus zwölf Disziplinen, die an festgelegten Tagen ausgetragen werden (die Wettkampftage). Die Wettkampftage werden mittels Abstimmung vereinbart. Dazu sollen mind. 3 verschiedene Vorschläge angeboten werden. Der Beginn der Abstimmung erfolgt zwei Monate vor dem Wettkampf und endet 1 Monat vor dem Wettkampfmonat. Der Termin mit den meisten Teilnehmern erhält den Zuschlag. Sind mehrere Termine gleich stark belegt, entscheiden die Ausrichter des Wettkampfes an welchem der Tage der Wettkampf stattfindet. Das Ergebnis der Abstimmung ist im Anschluss vom Ausrichter im Forum bekanntzugeben.
3. Sind in einem Monat keine drei Termine möglich, so dürfen Termine nach Rücksprache in einen anderen Monat geschoben werden oder alternativ ein Tausch der Ausrichter erwogen werden.
4. In besonderen Ausnahmefällen können die Disziplinen abweichend zu einem gänzlich anderen Zeitpunkt ausgetragen werden. Ein solcher liegt vor, wenn
a) ein gemeinsamer Wettkampf zwischen (die 12Kampf-WM) oder mit einem der verschiedenen 12-Kampf-Teams eine terminliche Abweichung erfordert;
b) eine Disziplin mit einem gemeinsamen Ausflug verbunden werden soll und eine neue Abstimmung des Wettkampftages erforderlich macht;
c) eine bestimmte Disziplin die Beteiligung eines außenstehenden Veranstalters erfordert.
Sollte von dieser Ausnahmevorschrift Gebrauch gemacht werden, muss der abweichende Termin mindestens zwei Wochen vor dem Wettkampftag allen Mitgliedern des 12-Kampf-Teams Ratingen bekannt gemacht werden.
§ 2 Die Disziplinen
1. Die mit Beschluss der Mitglieder nach § 1 Abs. 1 festgelegten Disziplinen sollen sowohl aus den klassischen, sportlich anspruchsvollen Wettkämpfen (die sportlichen Disziplinen) als auch aus solchen bestehen, bei denen der Geist (die Intelligenz/Wissens-Disziplinen) oder der Spaß im Vordergrund steht (die Imbiss-Disziplinen).
2. Die Summe aus sportlichen Disziplinen muss der Anzahl der Imbiss-Disziplinen entsprechen. Um auch Wissens/Intelligenzdisziplinen zu integrieren hat sich das 12-Kampf-Team Ratingen bei der JHV-Sitzung 2013 folgende Staffelung gegeben:
5 Wettkämpfe aus dem Bereich Sport
5 Wettkämpfe aus dem Bereich Imbiss
2 Wettkämpfe aus dem Bereich Intelligenz/Wissen
SONDERREGELUNG: Für die Saison 2017/2018 wurde jedoch eine Sonderregelung getroffen, welche §2Punkt 2 für diese Saison ersetzt:
In Wahlgang 1 und 2 werden gewählt:
3 Wettkämpfe aus dem Bereich Sport
3 Wettkämpfe aus dem Bereich Imbiss
1 Wettkämpfe aus dem Bereich Intelligenz/Wissen
Auch die Ersatzwettkämpfe stehen nach dem 2. Wahlgang fest.
In Wahlgang 3 kommen alle übrigen Wettkämpfe und die Ersatzwettkämpfe in einen Topf. Die 5 bestplatzierten Wettkämpfe halten Einzug in die nächste Saison. Werden Ersatzwettkämpfe in die Saison gewählt, rückt ein Ersatzwettkampf aus dem Ergebnis aus Wahlgang 2 nach!
Bei der JHV-Sitzung 2016 soll über das zukünftige Procedere entschieden werden (altes oder neues Wahlverfahren)
3. Zu der Auswahl der konkreten Disziplinen können alle aktuellen 12-Kämpfer Vorschläge unterbreiten, welche im Forum des 12-Kampf-Teams Ratingen gesammelt werden. Dabei müss vom einreichenden 12Kämpfer auch immer die Kategorie des Wettkampfes und eine kurze Beschreibung mit angegeben werden. Die Angabe der Kategorie muss nachvollziehbar sein. Vorschläge, die in der vergangenen Saison nicht berücksichtigt wurden und es in die zweite Wahlrunde geschafft haben, fließen automatisch in den Wahlvorgang mit ein. Die Wahl der Disziplinen erfolgt in mehreren Wahlgängen, in denen die drei verschiedenen Bereiche separat behandelt werden.
4. Ein Katalog der Wettkämpfe die zur Wahl stehen ist auf der Homepage im Internbereich für alle 12Kämpfer einzusehen.
5. Sollte eine der ausgewählten zwölf Disziplinen – aus welchen Gründen auch immer – nicht durchführbar sein, rückt unter Beachtung von Abs.2 eine der auf Grundlage der Abstimmung nach Abs.3 festgelegten Ersatz-Disziplin nach.
6. Mindestens zwei Mitglieder, ihres Zeichens der Ausrichter und der Unterstützer sollen sich zur Organisation je einer Disziplin bereit erklären, so dass die Durchführung eines Wettkampfs auch bei einem Ausfall gewährleistet ist.
7. Die Wettkampftage werden mittels Abstimmung (doodle) vereinbart. Dazu sollen mind. 3 verschiedene Vorschläge angeboten werden. Der Beginn der Abstimmung erfolgt zwei Monate vor dem Wettkampf und endet 1 Monat vor dem Wettkampfmonat. Der Termin mit den meisten Teilnehmern erhält den Zuschlag. Sind mehrere Termine gleich stark belegt, entscheiden die Ausrichter des Wettkampfes an welchem der Tage der Wettkampf stattfindet. Das Ergebnis der Abstimmung ist im Anschluss vom Ausrichter im Forum bekanntzugeben (Datum und Uhrzeit).
8. Den Ausrichtern obliegt die Fest- und Auslegung der Wettkampfregeln. Sie sollen sicherstellen, dass die Regeln ca. 1 Woche vor Wettkampfstart im Forum bekanntgegeben werden. Nach Veröffentlichung hat jeder 12-Kämpfer die Möglichkeit den Ausrichtern Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, welche diese jedoch nicht zwingend umsetzten müssen. Zeitgleich mit den Regeln wird auch der Wettkampfort bekanntgegeben, wenn noch nicht geschehen.
9. Wenn finanziell und zeitlich möglich, soll jedem 12-Kämpfer die Möglichkeit gewährt werden, sich mit dem beim jeweiligen Wettkampf einzusetzenden Sportgerät vertraut zu machen.
10. Wird der Wettkampf von einer dem Zwölfkampf-Ratingen nicht zugehörigen Person ausgetragen, wird als Dankeschön ein Geschenk aus der Kasse gekauft. Die Kosten sollen je nach Aufwand zwischen 25-50€ liegen.
11. Den Ausrichtern obliegt es außerdem einen Bericht für den jeweiligen Wettkampf zu erstellen, der anschließend auf der Homepage des Ratinger 12-Kampf-Teams veröffentlicht wird.
12. Die ersten drei Jahre soll sich kein Wettkampf wiederholen. Ob sich im darauffolgenden Jahr bereits durchgeführte Wettkämpfe wiederholen dürfen soll zu einem geeigneten Zeitpunkt entschieden werden.
13. Gewichtsausgleich bei den Wettkämpfen gibt es generell nicht. Es sei denn der Veranstalter am Wettkampfort sieht einen Gewichtsausgleich vor (z.b. beim Kartfahren). Jeder tritt an wie er ist.
§ 3 Die Punktevergabe
1. Für die Platzierungen bei den einzelnen Wettkämpfen werden folgende Punkte vergeben:
Platz 1: 20 Punkte
Platz 2: 18 Punkte
Platz 3: 16 Punkte
Platz 4: 14 Punkte
Platz 5: 13 Punkte
Platz 6: 12 Punkte
Platz 7: 11 Punkte
Platz 8: 10 Punkte
Platz 9: 9 Punkte
Platz 10: 8 Punkte
Platz 11: 7 Punkte
Platz 12: 6 Punkte
Platz 13: 5 Punkte
Platz 14: 4 Punkte
Platz 15: 3 Punkte
Platz 16 bis X 2 Punkte
Anwesenheit ohne Teilnahme am Wettbewerb: 1 Punkt
2. Als Basis für die Berechnung der (Welt-)Rangliste gelten die besten neun Wettkämpfe eines Wettkampfjahres. Sollte ein 12-Kämpfer mehr als 9 Wettkämpfe im Jahr bestritten haben, behält er zwei Anwesenheitspunkte pro teilgenommenen Wettbewerb bzw. einen Anwesenheitspunkt bei Anwesenheit ohne Teilnahme auch für die darüber hinaus liegenden Wettkämpfe.
3. Ein Medaillenspiegel wird aus den einzelnen Ergebnissen aller Disziplinen des Wettkampfjahres errechnet. Unterjährig wird, aus Gründen der Übersichtlichkeit, jedem Wettkämpfer ein Streichergebnis (Niedrigste erreichte Punktzahl) je vier Wettbewerbe berechnet. Dies wird zum Jahresende, bei unter neun Wertungen wieder hinzugerechnet oder bei neun oder mehr Wertungen beibehalten.
4. Liegt am Ende der Saison Punktegleichstand vor, so entscheidet die Anzahl der Wettkampfsiege. Besteht auch hier Gleichheit, werden im Folgenden die Anzahl der erzielten Zweit- und Drittplatzierungen, letztere aber nachrangig hinzugezogen. Darüber hinaus soll keine Unterscheidung erfolgen.
§ 4 Pokal und Medaillen
1. Der Sieger der Jahreswertung (der 12-Kampf-Champion Ratingen) erhält den Champions-Pokal. Dieser ist ein Wanderpokal und gehört immer dem amtierenden Ratinger 12-Kampf-Champion. Der Name des Siegers wird mit Saison und erreichter Punktzahl auf dem Sockel eingraviert. Die Kosten der Gravur werden aus der Kasse gezahlt
2. Der 12-Kampf-Champion Ratingen ist berechtigt, seinem Trikot einen goldenen Stern hinzuzufügen. Die Kosten dieses Sternes werden aus der Kasse gezahlt
3. Ein 12-Kämpfer, der drei Jahre in Folge den 12-Kampf gewinnt, darf den Pokal sein Eigen nennen, für immer behalten und erwirbt das Anrecht in die noch zu errichtende „12-Kampf-Hall of Fame“ aufgenommen zu werden.
4. Alle Mitglieder des 12-Kampf-Team-Ratingen erhalten zum Saisonabschluss eine Urkunde.
§ 4a Kleidung
1. Bei Wettkämpfen und zu offiziellen Anlässen ist die 12-Kampf Ratingen Kleidung zu tragen. Dies dient der einheitlichen äußerlichen Erkennbarkeit sowie dem gepflegten Auftreten. Ferner soll diese das örtlich Umfeld eindeutig auf eine gewisse Gefährdungslage aufmerksam machen.
2. Wird ein offizielles Kleidungsstück im Wettkampf vollständig zerstört, kann das 12-Kampf Team Ratingen hilfsweise die Fortsetzung des Wettkampfes ohneebendiese erlauben. Ersatzkleidung ist nicht anzulegen.
3. Neben den in Abs. 1 genannten Anlässen ist es ferner zulässig, die 12-Kampf-Ratingen Kleidung zu besonderen, persönlichen Anlässen zu tragen .
4. Zu den in Abs. 3 genannten Anlässen gehören Hochzeit sowie der eigene Tod. Das Tragen zu anderen Anlässe ist nur zulässig, sofern keine weiteren Kleidungsstücke getragen werden.
5. Oberbekleidung ist spätestens zu Beginn einer neuen Saison zu reinigen. Dazu ausreichend ist die oberflächliche Behandlung mit einem feuchten Lappen oder hilfsweise mit einem Teppichklopfer.
6. Die Polos werden weiterhin selbst bezahlt.
7.Subvention zu Trikots, Polos, etc. werden nach Rücksprache mit dem Vorstand bestimmt.
§ 5 Die Mitglieder
1. Das 12-Kampf-Team Ratingen besteht ausnahmslos aus männlichen Teilnehmern. Sollte eine Mehrheit der JHV-Sitzung Zweifel am Geschlecht eines 12-Kämpfers haben, ist ein ärztliches Attest beizubringen. Dies schließt die Zweifelnden mit ein.
2. Jeder 12-Kämpfer gibt sich mit dem Eintritt einen Kampfnamen. Dieser soll einer Identifikation in der Gemeinschaft und der 12-Kampfwelt dienen. Eine Namensänderung ist alle 5 Jahre zu Beginn einer Saison möglich.
3. Der Vorstand (siehe §6.1a) stimmt dann mit einfacher Mehrheit über die Namensänderung ab. Die Mitgliederzahl des 12-Kampf-Teams Ratingen ist regelmäßig auf 18 begrenzt.
4.Ein Interessent kann in das 12-Kampf-Team Ratingen aufgenommen werden, sofern mehr als 2/3 aller aktuellen 12-Kampf-Mitglieder die Aufnahme des Interessenten befürworten. Er nimmt an den Wettkämpfen bis zur abschließenden Aufnahme als Anwärter teil. Dazu hat er drei Monatsbeiträge im Voraus zu entrichten sowie, bei anschließender Aufnahme, einen Aufnahmebeitrag nach Maßgabe von §7 zu entrichten.
5. Der Ausschluss eines Mitgliedes ist bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften dieser Satzung oder gegen den Geist des 12-Kampfes möglich und bedarf einer 3/4 Mehrheit der in der JHV-Sitzung abgegebenen Stimmen, jedoch mindestens 1/2 der Mitgliederzahl. Eine nachgewiesene Tätigkeit in einer Mädchen-Sportart (z.B. Ballett) führt zu einem automatischen Ausschluss aus dem 12-Kampf-Team Ratingen.
6. Die Mitglieder des 12-Kampf-Teams Ratingen sind sich bewusst, dass sich ein jeder für den 12-Kampf Ratingen zu engagieren und alles zu unterlassen hat, das dem12-Kampf-Team Ratingen schadet. Sie treffen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner und besonderer Art zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die sich aus dieser Satzung oder aus Handlungen der Organe des 12-Kampf-Teams Ratingen ergeben.
7. Die Mitglieder sollen an jedem Wettkampf die 12-Kampf-Ratingen-Kleidung (§ 4a) tragen. Anwärter sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie die Kleidung erst mit der abschließenden Aufnahme erwerben können.
8. Ein Verstoß gegen die Kleiderordnung muss wahlweise beim aktuellen Wettkampf eine Runde ausgeben oder beim nächsten Wettkampf einen Kasten Bier zur Verfügung gestellt werden. Alternativ wird ein weiterer Monatsbeitrag einzuziehen.
9. Die Mitglieder sollen möglichst zu jeder Disziplin und zum angesetzten Zeitpunkt erscheinen, selbst wenn sie nicht aktiv am Wettkampf teilnehmen sollten.
10. Erscheint ein Mitglied nur zu 6 oder weniger Wettkämpfen, ist es durch den Vorstand auf sein ernsthaftes Interesse anzusprechen.
11. Zwölfkämpfer, welche aus persönlichen Gründen nicht mehr an der aktuellen Saison teilnehmen können, haben die Möglichkeit den Status "Ehrenmitglied" zu erhalten. Sie sind mit sofortiger Wirkung beitragsfrei und können ohne Wertung an bis zu vier Wettkämpfen pro Saison teilnehmen, müssen dafür allerdings die Wettkampfkosten tragen (min. 15 € oder wenn die Kosten für den Wettkampf mehr als 15 € betragen, diesen Betrag). Eine Rückkehr als aktiver Zwölfkämpfer ist bei freien Plätzen jederzeit möglich. Der Wiedereintritt ist bei vorhandenen Anwärtern durch Wahl zu bestimmen um Benachteiligungen zu minimieren.
§ 6 Die Organe
1. Das 12-Kampf-Team Ratingen unterhält folgende Organe:
a. Einen Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Der Präsi), seinem Vertreter (Der Vize) und dem Kassenwart (gemäß JHV 2013). Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die JHV-Sitzung und handhabt die Ordnung. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass die Mitglieder und die anderen Organe des 12-Kampf-Teams Ratingen ihren Pflichten nachkommen. Hierzu kann er Auskunft von allen Mitgliedern und Organen des 12-Kampf-Teams Ratingen verlangen. Ist der Vorsitzende an der Ausübung seiner Pflichten gehindert, handelt für ihn der Vertreter.
b. Der Finanzausschuss
Der Finanzausschuss besteht aus dem Kassenwart und seinem Vertreter. Der Kassenwart ist für die Finanzen des 12-Kampf-Teams Ratingen verantwortlich. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder ihren Pflichten nach § 7 nachkommen und an den jeweiligen Wettkampftagen die finanzielle Ausstattung gesichert ist. Es steht in seinem Ermessen, die Ausgaben an Wettkampftagen und JHV-Sitzungen zu limitieren. Dieses Recht hat er in Anbetracht der finanziellen Situation des 12-Kampf-Teams Ratingen und der zukünftigen Ausgaben auszuüben. Der Kassenwart ist auch für die Beachtung des Strafenkatalogs nach § 10 zuständig. Ist der Kassenwart an der Ausübung seiner Pflichten gehindert, handelt für ihn sein Vertreter.
c. Einen Webmaster
Der Webmaster überwacht und fördert die Internetpräsenz.
d. Einem Scoreboarder
Der Scoreboarder hat den Wettkampf zu beaufsichtigen und wird bei auftretenden Probleme in Absprache mit dem Ausrichter entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. Fühlt sich ein Wettkämpfer benachteiligt, so hat er unverzüglich den Scoreboarder und die Orga anzusprechen, ggf. wird der Wettkampfteil wiederholt. Sind der Scoreboarder oder die Orga in die strittige Entscheidung aktiv involviert, so hat dieser unverzüglich den Co-Scoreboarder oder den Co-Orga anzusprechen.
Der Scoreboarder oder sein Vertreter hat an Wettkampftagen die Punkte feierlich bekannt zu geben und das Ergebnis der einzelnen Disziplinen spätestens 48 Stunden nach Ablauf der jeweiligen Disziplinen an den Webmaster weiterzuleiten. Der Scoreboarder übernimmt die Funktion eines Oberschiedsrichters. Sollte der Scoreboarder selbst in eine strittige Situation als Teilnehmer involviert sein,übernehmen die Anwesenden die Funktion des Schiedsgerichts, bzw. sein Vertreter.
2. Die Organe und deren Vertreter werden in der JHV-Sitzung oder in einer außerordentlichen JHV-Sitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für ein Wettkampfjahr gewählt. Die außerordentlichen JHV-Sitzung müssen mindestens einen Monat im Voraus bekannt gemacht werden. Der Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen JHV-Sitzung ist an den Vorsitzenden zu richten, der diesen bekannt macht.
§ 7 Finanzielle Ausstattung
1. Das 12-Kampf-Team Ratingen erhebt von jedem Mitglied eine einmalige Aufnahmegebühr. Diese berechnet sich nach dem anteiligen Stand der Kasse zu Beginn der Anwärterschaft dividiert durch die Mitglieder. Sie ist jedoch laut Beschluss der JHV-Sitzung vom November 2015 auf max. 50€ gedeckelt, um keine Einstiegshürde für Anwärter zu schaffen.
S A T Z U N G
"Trotze, so bleibt Dir der Sieg!"
Stand: November 2016
Präambel
Wir – die Mitglieder des 12-Kampf Teams Ratingen – geben uns folgende Satzung. Wir wollen uns in fairen Wettkämpfen sportlich messen, die Verbundenheit zwischen den Ratinger 12-Kämpfern und zwischen den 12-Kampf-Teams im In- und Umland fördern und dazu beitragen, dass der Spaß an Sport und Spiel stets im Vordergrund steht.
§ 1 Die 12-Kampf-Saison
1. Die in der 12-Kampf-Saison stattfindenden Disziplinen (Die Disziplinen) werden durch die Mitglieder des 12-Kampf-Teams Ratingen (Die Mitglieder) mittels Online-Abstimmung (Die Abstimmung) festgelegt. In einer JHV-Sitzung (die Jahresversammlung) werden die stattfindenden Disziplinen den Mitgliedern bekanntgegeben und die Ausrichter (Die Ausrichter) der Wettkämpfe verbindlich festgelegt. Die JHV-Sitzung wird mindestens zwei Monate vor Beginn der neuen 12-Kampf Saison abgehalten.
2. Eine 12-Kampf-Saison besteht aus zwölf Disziplinen, die an festgelegten Tagen ausgetragen werden (die Wettkampftage). Die Wettkampftage werden mittels Abstimmung vereinbart. Dazu sollen mind. 3 verschiedene Vorschläge angeboten werden. Der Beginn der Abstimmung erfolgt zwei Monate vor dem Wettkampf und endet 1 Monat vor dem Wettkampfmonat. Der Termin mit den meisten Teilnehmern erhält den Zuschlag. Sind mehrere Termine gleich stark belegt, entscheiden die Ausrichter des Wettkampfes an welchem der Tage der Wettkampf stattfindet. Das Ergebnis der Abstimmung ist im Anschluss vom Ausrichter im Forum bekanntzugeben.
3. Sind in einem Monat keine drei Termine möglich, so dürfen Termine nach Rücksprache in einen anderen Monat geschoben werden oder alternativ ein Tausch der Ausrichter erwogen werden.
4. In besonderen Ausnahmefällen können die Disziplinen abweichend zu einem gänzlich anderen Zeitpunkt ausgetragen werden. Ein solcher liegt vor, wenn
a) ein gemeinsamer Wettkampf zwischen (die 12Kampf-WM) oder mit einem der verschiedenen 12-Kampf-Teams eine terminliche Abweichung erfordert;
b) eine Disziplin mit einem gemeinsamen Ausflug verbunden werden soll und eine neue Abstimmung des Wettkampftages erforderlich macht;
c) eine bestimmte Disziplin die Beteiligung eines außenstehenden Veranstalters erfordert.
Sollte von dieser Ausnahmevorschrift Gebrauch gemacht werden, muss der abweichende Termin mindestens zwei Wochen vor dem Wettkampftag allen Mitgliedern des 12-Kampf-Teams Ratingen bekannt gemacht werden.
§ 2 Die Disziplinen
1. Die mit Beschluss der Mitglieder nach § 1 Abs. 1 festgelegten Disziplinen sollen sowohl aus den klassischen, sportlich anspruchsvollen Wettkämpfen (die sportlichen Disziplinen) als auch aus solchen bestehen, bei denen der Geist (die Intelligenz/Wissens-Disziplinen) oder der Spaß im Vordergrund steht (die Imbiss-Disziplinen).
2. Die Summe aus sportlichen Disziplinen muss der Anzahl der Imbiss-Disziplinen entsprechen. Um auch Wissens/Intelligenzdisziplinen zu integrieren hat sich das 12-Kampf-Team Ratingen bei der JHV-Sitzung 2013 folgende Staffelung gegeben:
5 Wettkämpfe aus dem Bereich Sport
5 Wettkämpfe aus dem Bereich Imbiss
2 Wettkämpfe aus dem Bereich Intelligenz/Wissen
SONDERREGELUNG: Für die Saison 2017/2018 wurde jedoch eine Sonderregelung getroffen, welche §2Punkt 2 für diese Saison ersetzt:
In Wahlgang 1 und 2 werden gewählt:
3 Wettkämpfe aus dem Bereich Sport
3 Wettkämpfe aus dem Bereich Imbiss
1 Wettkämpfe aus dem Bereich Intelligenz/Wissen
Auch die Ersatzwettkämpfe stehen nach dem 2. Wahlgang fest.
In Wahlgang 3 kommen alle übrigen Wettkämpfe und die Ersatzwettkämpfe in einen Topf. Die 5 bestplatzierten Wettkämpfe halten Einzug in die nächste Saison. Werden Ersatzwettkämpfe in die Saison gewählt, rückt ein Ersatzwettkampf aus dem Ergebnis aus Wahlgang 2 nach!
Bei der JHV-Sitzung 2016 soll über das zukünftige Procedere entschieden werden (altes oder neues Wahlverfahren)
3. Zu der Auswahl der konkreten Disziplinen können alle aktuellen 12-Kämpfer Vorschläge unterbreiten, welche im Forum des 12-Kampf-Teams Ratingen gesammelt werden. Dabei müss vom einreichenden 12Kämpfer auch immer die Kategorie des Wettkampfes und eine kurze Beschreibung mit angegeben werden. Die Angabe der Kategorie muss nachvollziehbar sein. Vorschläge, die in der vergangenen Saison nicht berücksichtigt wurden und es in die zweite Wahlrunde geschafft haben, fließen automatisch in den Wahlvorgang mit ein. Die Wahl der Disziplinen erfolgt in mehreren Wahlgängen, in denen die drei verschiedenen Bereiche separat behandelt werden.
4. Ein Katalog der Wettkämpfe die zur Wahl stehen ist auf der Homepage im Internbereich für alle 12Kämpfer einzusehen.
5. Sollte eine der ausgewählten zwölf Disziplinen – aus welchen Gründen auch immer – nicht durchführbar sein, rückt unter Beachtung von Abs.2 eine der auf Grundlage der Abstimmung nach Abs.3 festgelegten Ersatz-Disziplin nach.
6. Mindestens zwei Mitglieder, ihres Zeichens der Ausrichter und der Unterstützer sollen sich zur Organisation je einer Disziplin bereit erklären, so dass die Durchführung eines Wettkampfs auch bei einem Ausfall gewährleistet ist.
7. Die Wettkampftage werden mittels Abstimmung (doodle) vereinbart. Dazu sollen mind. 3 verschiedene Vorschläge angeboten werden. Der Beginn der Abstimmung erfolgt zwei Monate vor dem Wettkampf und endet 1 Monat vor dem Wettkampfmonat. Der Termin mit den meisten Teilnehmern erhält den Zuschlag. Sind mehrere Termine gleich stark belegt, entscheiden die Ausrichter des Wettkampfes an welchem der Tage der Wettkampf stattfindet. Das Ergebnis der Abstimmung ist im Anschluss vom Ausrichter im Forum bekanntzugeben (Datum und Uhrzeit).
8. Den Ausrichtern obliegt die Fest- und Auslegung der Wettkampfregeln. Sie sollen sicherstellen, dass die Regeln ca. 1 Woche vor Wettkampfstart im Forum bekanntgegeben werden. Nach Veröffentlichung hat jeder 12-Kämpfer die Möglichkeit den Ausrichtern Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, welche diese jedoch nicht zwingend umsetzten müssen. Zeitgleich mit den Regeln wird auch der Wettkampfort bekanntgegeben, wenn noch nicht geschehen.
9. Wenn finanziell und zeitlich möglich, soll jedem 12-Kämpfer die Möglichkeit gewährt werden, sich mit dem beim jeweiligen Wettkampf einzusetzenden Sportgerät vertraut zu machen.
10. Wird der Wettkampf von einer dem Zwölfkampf-Ratingen nicht zugehörigen Person ausgetragen, wird als Dankeschön ein Geschenk aus der Kasse gekauft. Die Kosten sollen je nach Aufwand zwischen 25-50€ liegen.
11. Den Ausrichtern obliegt es außerdem einen Bericht für den jeweiligen Wettkampf zu erstellen, der anschließend auf der Homepage des Ratinger 12-Kampf-Teams veröffentlicht wird.
12. Die ersten drei Jahre soll sich kein Wettkampf wiederholen. Ob sich im darauffolgenden Jahr bereits durchgeführte Wettkämpfe wiederholen dürfen soll zu einem geeigneten Zeitpunkt entschieden werden.
13. Gewichtsausgleich bei den Wettkämpfen gibt es generell nicht. Es sei denn der Veranstalter am Wettkampfort sieht einen Gewichtsausgleich vor (z.b. beim Kartfahren). Jeder tritt an wie er ist.
§ 3 Die Punktevergabe
1. Für die Platzierungen bei den einzelnen Wettkämpfen werden folgende Punkte vergeben:
Platz 1: 20 Punkte
Platz 2: 18 Punkte
Platz 3: 16 Punkte
Platz 4: 14 Punkte
Platz 5: 13 Punkte
Platz 6: 12 Punkte
Platz 7: 11 Punkte
Platz 8: 10 Punkte
Platz 9: 9 Punkte
Platz 10: 8 Punkte
Platz 11: 7 Punkte
Platz 12: 6 Punkte
Platz 13: 5 Punkte
Platz 14: 4 Punkte
Platz 15: 3 Punkte
Platz 16 bis X 2 Punkte
Anwesenheit ohne Teilnahme am Wettbewerb: 1 Punkt
2. Als Basis für die Berechnung der (Welt-)Rangliste gelten die besten neun Wettkämpfe eines Wettkampfjahres. Sollte ein 12-Kämpfer mehr als 9 Wettkämpfe im Jahr bestritten haben, behält er zwei Anwesenheitspunkte pro teilgenommenen Wettbewerb bzw. einen Anwesenheitspunkt bei Anwesenheit ohne Teilnahme auch für die darüber hinaus liegenden Wettkämpfe.
3. Ein Medaillenspiegel wird aus den einzelnen Ergebnissen aller Disziplinen des Wettkampfjahres errechnet. Unterjährig wird, aus Gründen der Übersichtlichkeit, jedem Wettkämpfer ein Streichergebnis (Niedrigste erreichte Punktzahl) je vier Wettbewerbe berechnet. Dies wird zum Jahresende, bei unter neun Wertungen wieder hinzugerechnet oder bei neun oder mehr Wertungen beibehalten.
4. Liegt am Ende der Saison Punktegleichstand vor, so entscheidet die Anzahl der Wettkampfsiege. Besteht auch hier Gleichheit, werden im Folgenden die Anzahl der erzielten Zweit- und Drittplatzierungen, letztere aber nachrangig hinzugezogen. Darüber hinaus soll keine Unterscheidung erfolgen.
§ 4 Pokal und Medaillen
1. Der Sieger der Jahreswertung (der 12-Kampf-Champion Ratingen) erhält den Champions-Pokal. Dieser ist ein Wanderpokal und gehört immer dem amtierenden Ratinger 12-Kampf-Champion. Der Name des Siegers wird mit Saison und erreichter Punktzahl auf dem Sockel eingraviert. Die Kosten der Gravur werden aus der Kasse gezahlt
2. Der 12-Kampf-Champion Ratingen ist berechtigt, seinem Trikot einen goldenen Stern hinzuzufügen. Die Kosten dieses Sternes werden aus der Kasse gezahlt
3. Ein 12-Kämpfer, der drei Jahre in Folge den 12-Kampf gewinnt, darf den Pokal sein Eigen nennen, für immer behalten und erwirbt das Anrecht in die noch zu errichtende „12-Kampf-Hall of Fame“ aufgenommen zu werden.
4. Alle Mitglieder des 12-Kampf-Team-Ratingen erhalten zum Saisonabschluss eine Urkunde.
§ 4a Kleidung
1. Bei Wettkämpfen und zu offiziellen Anlässen ist die 12-Kampf Ratingen Kleidung zu tragen. Dies dient der einheitlichen äußerlichen Erkennbarkeit sowie dem gepflegten Auftreten. Ferner soll diese das örtlich Umfeld eindeutig auf eine gewisse Gefährdungslage aufmerksam machen.
2. Wird ein offizielles Kleidungsstück im Wettkampf vollständig zerstört, kann das 12-Kampf Team Ratingen hilfsweise die Fortsetzung des Wettkampfes ohneebendiese erlauben. Ersatzkleidung ist nicht anzulegen.
3. Neben den in Abs. 1 genannten Anlässen ist es ferner zulässig, die 12-Kampf-Ratingen Kleidung zu besonderen, persönlichen Anlässen zu tragen .
4. Zu den in Abs. 3 genannten Anlässen gehören Hochzeit sowie der eigene Tod. Das Tragen zu anderen Anlässe ist nur zulässig, sofern keine weiteren Kleidungsstücke getragen werden.
5. Oberbekleidung ist spätestens zu Beginn einer neuen Saison zu reinigen. Dazu ausreichend ist die oberflächliche Behandlung mit einem feuchten Lappen oder hilfsweise mit einem Teppichklopfer.
6. Die Polos werden weiterhin selbst bezahlt.
7.Subvention zu Trikots, Polos, etc. werden nach Rücksprache mit dem Vorstand bestimmt.
§ 5 Die Mitglieder
1. Das 12-Kampf-Team Ratingen besteht ausnahmslos aus männlichen Teilnehmern. Sollte eine Mehrheit der JHV-Sitzung Zweifel am Geschlecht eines 12-Kämpfers haben, ist ein ärztliches Attest beizubringen. Dies schließt die Zweifelnden mit ein.
2. Jeder 12-Kämpfer gibt sich mit dem Eintritt einen Kampfnamen. Dieser soll einer Identifikation in der Gemeinschaft und der 12-Kampfwelt dienen. Eine Namensänderung ist alle 5 Jahre zu Beginn einer Saison möglich.
3. Der Vorstand (siehe §6.1a) stimmt dann mit einfacher Mehrheit über die Namensänderung ab. Die Mitgliederzahl des 12-Kampf-Teams Ratingen ist regelmäßig auf 18 begrenzt.
4.Ein Interessent kann in das 12-Kampf-Team Ratingen aufgenommen werden, sofern mehr als 2/3 aller aktuellen 12-Kampf-Mitglieder die Aufnahme des Interessenten befürworten. Er nimmt an den Wettkämpfen bis zur abschließenden Aufnahme als Anwärter teil. Dazu hat er drei Monatsbeiträge im Voraus zu entrichten sowie, bei anschließender Aufnahme, einen Aufnahmebeitrag nach Maßgabe von §7 zu entrichten.
5. Der Ausschluss eines Mitgliedes ist bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften dieser Satzung oder gegen den Geist des 12-Kampfes möglich und bedarf einer 3/4 Mehrheit der in der JHV-Sitzung abgegebenen Stimmen, jedoch mindestens 1/2 der Mitgliederzahl. Eine nachgewiesene Tätigkeit in einer Mädchen-Sportart (z.B. Ballett) führt zu einem automatischen Ausschluss aus dem 12-Kampf-Team Ratingen.
6. Die Mitglieder des 12-Kampf-Teams Ratingen sind sich bewusst, dass sich ein jeder für den 12-Kampf Ratingen zu engagieren und alles zu unterlassen hat, das dem12-Kampf-Team Ratingen schadet. Sie treffen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner und besonderer Art zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die sich aus dieser Satzung oder aus Handlungen der Organe des 12-Kampf-Teams Ratingen ergeben.
7. Die Mitglieder sollen an jedem Wettkampf die 12-Kampf-Ratingen-Kleidung (§ 4a) tragen. Anwärter sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie die Kleidung erst mit der abschließenden Aufnahme erwerben können.
8. Ein Verstoß gegen die Kleiderordnung muss wahlweise beim aktuellen Wettkampf eine Runde ausgeben oder beim nächsten Wettkampf einen Kasten Bier zur Verfügung gestellt werden. Alternativ wird ein weiterer Monatsbeitrag einzuziehen.
9. Die Mitglieder sollen möglichst zu jeder Disziplin und zum angesetzten Zeitpunkt erscheinen, selbst wenn sie nicht aktiv am Wettkampf teilnehmen sollten.
10. Erscheint ein Mitglied nur zu 6 oder weniger Wettkämpfen, ist es durch den Vorstand auf sein ernsthaftes Interesse anzusprechen.
11. Zwölfkämpfer, welche aus persönlichen Gründen nicht mehr an der aktuellen Saison teilnehmen können, haben die Möglichkeit den Status "Ehrenmitglied" zu erhalten. Sie sind mit sofortiger Wirkung beitragsfrei und können ohne Wertung an bis zu vier Wettkämpfen pro Saison teilnehmen, müssen dafür allerdings die Wettkampfkosten tragen (min. 15 € oder wenn die Kosten für den Wettkampf mehr als 15 € betragen, diesen Betrag). Eine Rückkehr als aktiver Zwölfkämpfer ist bei freien Plätzen jederzeit möglich. Der Wiedereintritt ist bei vorhandenen Anwärtern durch Wahl zu bestimmen um Benachteiligungen zu minimieren.
§ 6 Die Organe
1. Das 12-Kampf-Team Ratingen unterhält folgende Organe:
a. Einen Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Der Präsi), seinem Vertreter (Der Vize) und dem Kassenwart (gemäß JHV 2013). Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die JHV-Sitzung und handhabt die Ordnung. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass die Mitglieder und die anderen Organe des 12-Kampf-Teams Ratingen ihren Pflichten nachkommen. Hierzu kann er Auskunft von allen Mitgliedern und Organen des 12-Kampf-Teams Ratingen verlangen. Ist der Vorsitzende an der Ausübung seiner Pflichten gehindert, handelt für ihn der Vertreter.
b. Der Finanzausschuss
Der Finanzausschuss besteht aus dem Kassenwart und seinem Vertreter. Der Kassenwart ist für die Finanzen des 12-Kampf-Teams Ratingen verantwortlich. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder ihren Pflichten nach § 7 nachkommen und an den jeweiligen Wettkampftagen die finanzielle Ausstattung gesichert ist. Es steht in seinem Ermessen, die Ausgaben an Wettkampftagen und JHV-Sitzungen zu limitieren. Dieses Recht hat er in Anbetracht der finanziellen Situation des 12-Kampf-Teams Ratingen und der zukünftigen Ausgaben auszuüben. Der Kassenwart ist auch für die Beachtung des Strafenkatalogs nach § 10 zuständig. Ist der Kassenwart an der Ausübung seiner Pflichten gehindert, handelt für ihn sein Vertreter.
c. Einen Webmaster
Der Webmaster überwacht und fördert die Internetpräsenz.
d. Einem Scoreboarder
Der Scoreboarder hat den Wettkampf zu beaufsichtigen und wird bei auftretenden Probleme in Absprache mit dem Ausrichter entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. Fühlt sich ein Wettkämpfer benachteiligt, so hat er unverzüglich den Scoreboarder und die Orga anzusprechen, ggf. wird der Wettkampfteil wiederholt. Sind der Scoreboarder oder die Orga in die strittige Entscheidung aktiv involviert, so hat dieser unverzüglich den Co-Scoreboarder oder den Co-Orga anzusprechen.
Der Scoreboarder oder sein Vertreter hat an Wettkampftagen die Punkte feierlich bekannt zu geben und das Ergebnis der einzelnen Disziplinen spätestens 48 Stunden nach Ablauf der jeweiligen Disziplinen an den Webmaster weiterzuleiten. Der Scoreboarder übernimmt die Funktion eines Oberschiedsrichters. Sollte der Scoreboarder selbst in eine strittige Situation als Teilnehmer involviert sein,übernehmen die Anwesenden die Funktion des Schiedsgerichts, bzw. sein Vertreter.
2. Die Organe und deren Vertreter werden in der JHV-Sitzung oder in einer außerordentlichen JHV-Sitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für ein Wettkampfjahr gewählt. Die außerordentlichen JHV-Sitzung müssen mindestens einen Monat im Voraus bekannt gemacht werden. Der Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen JHV-Sitzung ist an den Vorsitzenden zu richten, der diesen bekannt macht.
§ 7 Finanzielle Ausstattung
1. Das 12-Kampf-Team Ratingen erhebt von jedem Mitglied eine einmalige Aufnahmegebühr. Diese berechnet sich nach dem anteiligen Stand der Kasse zu Beginn der Anwärterschaft dividiert durch die Mitglieder. Sie ist jedoch laut Beschluss der JHV-Sitzung vom November 2015 auf max. 50€ gedeckelt, um keine Einstiegshürde für Anwärter zu schaffen.
2. Die Aufnahmegebühr ist zum Zeitpunkt des Beitrittes zahlbar.
3. Die ersten 3 Wettkämpfe sind von den Anwärtern sofort vor dem jeweiligen Wettkampfbeginn beim Kassenwart zu entrichten.
4. Das 12-Kampf-Team-Ratingen finanziert sich im Übrigen aus den laufenden Beitragszahlungen der Mitglieder. Der Beitrag entsteht durch die Mitgliedschaft, nicht durch die Teilnahme an einem Wettkampf. Jedes Mitglied hat für die Beitragszahlung einen Dauerauftrag in Höhe von EUR 15,00 monatlich auf ein vom Kassenwart zu benennendes Konto einzurichten (gemäß JHV 2013). Der Betrag kann in der JHV-Sitzung oder in einer außerordentlichen JHV-Sitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Zukunft neu festgelegt werden.
5. Die Beitragszahlungen sollen die Finanzierung der Wettkämpfe sichern. Es bleibt dem Kassenwart bei besonderen kostenintensiven Events – wie z.B. Kart-Fahren – vorbehalten, die Teilnahme von einer Sonderabgabe abhängig zu machen, um die Veranstaltung kostendeckend finanzieren zu können.
6. Mit offizieller Austrittserklärung erlischt die Beitragspflicht mit Beginn desfolgenden Monats.
§ 8 Abstimmungen
1. An Abstimmungen haben sich alle bei den JHV-Sitzungen anwesenden Mitglieder zu beteiligen.
2. Stimmenenthaltungen sind untersagt.
3. Stimmen können im Falle der Abwesenheit nicht Übertragung werden.
§ 9 Vereinslied
1. Ein Vereinslied existiert nicht.
2. Anstelle dessen werden Heulsirenen verwendet. Diese kommen unter anderem immer dann zum Einsatz, wenn etwa ein 12-Kämpfer zur Gruppe stößt.
§ 10 Strafkatalog
1. Jedes 12-Kampf-Mitglied wird sich an diese Satzung halten.
2. Zu spätes Erscheinen ist hinderlich und verpönt. Die Gemeinschaft wird solches Verhalten spontan und situativ-willkürlich regeln.
§ 11 Gästezulassung
Durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit kann bestimmt werden, dass ehemalige Mitglieder des 12-Kampf-Teams-Ratingen oder A, B, C und D – Promis für einzelne Disziplinen als Gastsportler zugelassen werden. Wer ein A, B, C oder D-Promi ist, legen die Mitglieder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fest. Eine Punktevergabe nach § 3 findet für diese in einem solchen Fall nicht statt.
§ 12 Änderung und Geltungsdauer dieser Satzung
Für eine Änderung einzelner Vorschriften dieser Satzung bedarf es der ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens jedoch der Hälfte der Mitgliederzahl. Eine Änderung der Präambel ist unzulässig. Diese Satzung verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an den dem sich das 12-Kampf-Team Ratingen eine neue Satzung gibt oder das 12-Kampf-Team Ratingen aufgelöst wird.
Änderungen der Satzung treten immer zum 1. Wettkampf der neuen Saison an.
Ratingen, den 07. Dezember 2013
Die Gründungsmitglieder.
3. Die ersten 3 Wettkämpfe sind von den Anwärtern sofort vor dem jeweiligen Wettkampfbeginn beim Kassenwart zu entrichten.
4. Das 12-Kampf-Team-Ratingen finanziert sich im Übrigen aus den laufenden Beitragszahlungen der Mitglieder. Der Beitrag entsteht durch die Mitgliedschaft, nicht durch die Teilnahme an einem Wettkampf. Jedes Mitglied hat für die Beitragszahlung einen Dauerauftrag in Höhe von EUR 15,00 monatlich auf ein vom Kassenwart zu benennendes Konto einzurichten (gemäß JHV 2013). Der Betrag kann in der JHV-Sitzung oder in einer außerordentlichen JHV-Sitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Zukunft neu festgelegt werden.
5. Die Beitragszahlungen sollen die Finanzierung der Wettkämpfe sichern. Es bleibt dem Kassenwart bei besonderen kostenintensiven Events – wie z.B. Kart-Fahren – vorbehalten, die Teilnahme von einer Sonderabgabe abhängig zu machen, um die Veranstaltung kostendeckend finanzieren zu können.
6. Mit offizieller Austrittserklärung erlischt die Beitragspflicht mit Beginn desfolgenden Monats.
§ 8 Abstimmungen
1. An Abstimmungen haben sich alle bei den JHV-Sitzungen anwesenden Mitglieder zu beteiligen.
2. Stimmenenthaltungen sind untersagt.
3. Stimmen können im Falle der Abwesenheit nicht Übertragung werden.
§ 9 Vereinslied
1. Ein Vereinslied existiert nicht.
2. Anstelle dessen werden Heulsirenen verwendet. Diese kommen unter anderem immer dann zum Einsatz, wenn etwa ein 12-Kämpfer zur Gruppe stößt.
§ 10 Strafkatalog
1. Jedes 12-Kampf-Mitglied wird sich an diese Satzung halten.
2. Zu spätes Erscheinen ist hinderlich und verpönt. Die Gemeinschaft wird solches Verhalten spontan und situativ-willkürlich regeln.
§ 11 Gästezulassung
Durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit kann bestimmt werden, dass ehemalige Mitglieder des 12-Kampf-Teams-Ratingen oder A, B, C und D – Promis für einzelne Disziplinen als Gastsportler zugelassen werden. Wer ein A, B, C oder D-Promi ist, legen die Mitglieder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fest. Eine Punktevergabe nach § 3 findet für diese in einem solchen Fall nicht statt.
§ 12 Änderung und Geltungsdauer dieser Satzung
Für eine Änderung einzelner Vorschriften dieser Satzung bedarf es der ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens jedoch der Hälfte der Mitgliederzahl. Eine Änderung der Präambel ist unzulässig. Diese Satzung verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an den dem sich das 12-Kampf-Team Ratingen eine neue Satzung gibt oder das 12-Kampf-Team Ratingen aufgelöst wird.
Änderungen der Satzung treten immer zum 1. Wettkampf der neuen Saison an.
Ratingen, den 07. Dezember 2013
Die Gründungsmitglieder.